Laufende Förderprogramme im Überblick

Sie möchten Ihr Haus energetisch sanieren? Dann verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die laufenden Förderprogramme. Sichern Sie sich die passende finanzielle Unterstützung!

Energetisch sanieren mit der KfW

Sie wohnen in einem älteren Haus oder in einer sanierungsbedürftigen Wohnung? Und möchten Ihrer Immobilie gerne ein Upgrade gönnen? Dann beantragen Sie dafür Fördermittel der KfW. Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie handelt im Auftrag des Bundes und der Länder und setzt sich dafür ein, wirtschaftliche, soziale und ökologische Lebensbedingungen zu verbessern. Die KfW besitzt keine Filialen und verfügt nicht über Kundeneinlagen. Ihr Fördergeschäft refinanziert sie fast vollständig über die internationalen Kapitalmärkte.

Von der Fassaden– und Dachdämmung über neue Heizungen und Fenster bis hin zur Photovoltaik-Anlage – es werden jede Menge Vorhaben finanziell unterstützt. Welche Möglichkeiten Sie genau haben? Hier bekommen Sie alle Infos, die Sie brauchen!

Mehr über die Förderungen der KfW

Förderprogramme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, müssen Sie vorab zwingend einen Energieberater einschalten. Wichtig zu beachten: Beginnen Sie erst dann mit der Maßnahme, wenn die Bewilligung des BAFA-Antrages vorliegt.

Für das Dach: Ein BAFA-Zuschuss von 20 % ist dann möglich, wenn Sie am Dach einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Wie das geht? Mit einem Sparrenzwischenraum – inklusive Sparrenexpander – von insgesamt 27 cm bei dem Dämmstoff Zellulose und 25 cm bei dem Einblasdämmstoff Supafil timber frame.

Für die obere Geschossdecke: Hier gelten dieselben Werte wie bei der Dachdämmung.

Für die Wand: Für den BAFA-Zuschuss müssen Sie bei der Wanddämmung einen U-Wert von 0,2 W/m²K erreichen. Das ist möglich mit einem Zwischenraum von 15 cm bei dem Einblasdämmstoff Supafil timber frame und 17 cm bei dem Dämmstoff Zellulose.

Mehr über die BAFA-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit Anfang 2020 können Sie Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung über den sogenannten Steuerbonus unbürokratisch beim Finanzamt von der Steuer absetzen. Mit der Einführung der BEG Anfang 2021 wurden die bisherigen Förderprogramme zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Die BEG fördert sowohl selbstbewohnte als auch vermietete Wohnungen. Bei der energetischen Modernisierung muss das Gebäude für die BEG mindestens 5 Jahre alt sein. Für den Steuerbonus mindestens 10 Jahre alt und selbstbewohnt. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Im Laufe des Jahres 2022 gab es dann mehrere unangekündigte Antragsstopps und Änderungen. Der Schwerpunkt verschob sich zur energetischen Modernisierung. Einige Förderprogramme wurden ganz eingestellt.

Anfang des Jahres 2023 kamen noch einmal Neuerungen bei der BEG hinzu. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

Mehr über die BEG

Förderung über die Steuer

Die Steuerförderung können Sie über die Einkommenssteuer (ESt) beantragen. Sie können das auch rückwirkend bei dem ESt-Antrag tun. Was genau wird von der Steuerschuld abgezogen?

  • Im ersten Jahr: 7 % der Brutto-Auftragssumme
  • Im zweiten Jahr: ebenfalls 7 %
  • Im dritten Jahr: 6 % der Brutto-Auftragssumme

Nähere Informationen können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen.

Zusätzliche Unterstützung von Vorteil

Bei Ihrer Sanierung könnte es sich um einen Sonderfall handeln? Dann ziehen Sie einen Energieberater hinzu. Er klärt Sie über individuellere Förderungen auf.